Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: So funktioniert die BaFin

„Bafin“ steht für „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen“, umgangssprachlich ist diese Behörde auch unter dem Namen Finanzaufsicht bekannt. Sie hat in Deutschland zwei Sitze - in Frankfurt und in Bonn - und untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Finanzmärkte in Deutschland zu beaufsichtigen.

Die Bafin wurde im Jahr 2002 gegründet; das sogenannte „Finanzdientleistungsaufsichtsgesetz“ hatte die Gründung einer weiteren Behörde zum Ziele der Finanzmarkaufsicht vorgesehen. Dabei wurden mehrere Aufsichtsämter zur Bafin zusammengeschlossen, um durch die gebündelte Kompetenz größere Effekte zu erzielen.

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Die Organisation der Bafin beruht auch mehreren Aufsichtssäulen. So werden die Zuständigkeiten der einzelnen Teilbereiche der Bafin differenziert. So gibt es eine Abteilung für die Bankenaufsicht, eine für die Versicherungsaufsicht sowie eine für die Wertpapieraufsicht. Seit der Finanzkrise 2008 wurde der Einfluss der Bafin gestärkt. Sie nimmt nun mehr Einfluss auf die Kapitalmärkte, beispielsweise indem sie die Leerverkäufe verbietet.

Heute hat die Bafin damit die Aufgabe, Banken sowie Versicherungen und Wertpapierhandel in Deutschland zu beaufsichtigen, wobei die Stabilität des deutschen Finanzmarkts gewahrt werden soll. Im Bereich der Banken ist das sogenannte „Wertpapierhandelsgesetz“ maßgeblich für die Überwachungstätigkeit der Bafin.

Bafin droht mit höheren Bußgeldern bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz

Bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz spricht die Bafin Strafen an die beteiligten Unternehmen aus. Laut neuesten Meldungen sollen diese zukünftig verschärft werden - die Bafin hat ihre Richtlinien aktualisiert, laut denen die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Die Bußgelder können nun beispielsweise bis zu zehn Millionen Euro betragen - bislang war das Bußgeld auf eine Summe von 200.000 Euro limitiert. Die erhöhten Bußgelder sollen eine abschreckende Wirkung auf die Unternehmen entfalten - so sollen Insiderhandel und Marktmanipulation unterbunden werden.

Bei einem Verdacht auf solche Vergehen bleibt es aber nicht immer bei einem Bußgeld. Bei Bedarf leitet die Bafin die verdächtigen Daten auch an die Strafverfolgungsbehörden weiter, die dann prüfen, ob der Anfangsverdacht berechtigt ist und ein Strafvergehen vorliegt. Bei Anlagebetrug oder Geldwäsche beispielsweise kann die Erteilung eines Bußgelds beispielsweise als Bestrafungsmaßnahme nicht immer genügen, in diesem Fall müssen die Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden.

Verbraucherbeschwerden an die Bafin

Verbraucher können an die Bafin Beschwerden einreichen, was kostenfrei stattfinden kann - sowohl online - beispielsweise per Mail - wie auch schriftlich per Brief. So können Verbraucher sich beispielsweise über unlauterer Methoden bei der Anlageberatung bei der Bafin beschweren. Diese wird dann prüfen, ob sie Maßnahmen gegen das beteiligte Institut einleiten wird. Jede einzelne Beschwerde wird durch die Bafin geprüft. Die Statistiken zu den Beschwerden werden regelmäßig veröffentlicht, so dass ersichtlich wird, wie oft die Bafin Maßnahmen bei Beschwerden ergriffen hat.

Die Finanzaufsicht sieht sich als Agent für die Verbraucher, die durch den Aktienhandel ihren Vermögensaufbau betreiben. Dabei soll die Bafin dafür Sorge tragen, dass die Finanzmärkte stabil sind und transparente und vertrauensvolle Handelsbedingungen herrschen. Wer sich noch nicht sicher ist, ob eine Änderung seiner aktuellen Anlagestrategie aufgrund der niedrigen Zinsen derzeit sinnvoll ist, kann sich auf kostenlosesdepot.net einen Eindruck verschaffen.